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Gastspieler Antrag

Du bist kein Mitglied der TGH Tennisabteilung? Du möchtest deinen Freunden deine tolle Sportart Tennis zeigen?

Kein Problem, du kannst trotzdem mit unserem Gastspieler-Antrag auf unsere Plätze und die Sportart ausprobieren.

Hier gehts zum Antrag: >>> Tennis Gastspieler Antrag 

 

Kleiner Tipp: Der Zusatzbeitrag "Tennis" kann im ersten Jahr bei der Mitgliedschaft wegfallen. Für weitere Infos melde dich bei tennis@tg-hanau.de.

Platzbelegung via TeamUp

Jetzt deinen Platz buchen: >>> TGH Tennis Platzbelegung

Es gelten die Regeln der "Spiel- und Platzordnung". Siehe unten.

Die Software TeamUp gibt es auch als App für dein Handy, so ist die Buchung auch von unterwegs möglich :)

Regelungen zum Arbeitseinsatz (4h pro Jahr)

Hier findest du deinen Termin bzgl. des Arbeitseinsatzes und weitere Informationen.

Klick hier -->  Arbeitsstunden: Informationen, Termine

Spiel- und Platzordnung

 

1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind Mitglieder der Tennisabteilung der Turngemeinde 1837 Hanau a.V.

Jedes Clubmitglied erhält eine Spielmarke zur Platzbelegung bei Vereinseintritt oder spätestens bei Vorlage des Mitgliedsausweises auf der Anlage.

Die Spielmarke ist mit nach Hause zu nehmen und zum Spielen mitzubringen.

Sollte das Märkchen verloren gehen, ist ein neues zu beantragen und eine Aufwandsentschädigung von 1,00€ zu zahlen.

 

2. Belegungsmodus

Die Belegung der Plätze erfolgt über den Browser oder die App TeamUp.

Folgender Link ist zu verwenden: https://teamup.com/ksqkjwctgj9x3ae4i6

Dabei gelten folgende Regeln:

  • Im "Titel“ wird nur eingetragen, ob es sich um Einzel oder Doppel handelt.
  • Unter „Kalender“ wird der Platz ausgewählt.
  • In „Teilnehmer“ müssen alle Spieler mit vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) aufgelistet werden.
  • Solltest du einen sich wiederholenden Termin eintragen wollen, ist das mit dem Tennis Vorstand abzusprechen und genehmigen zu lassen. Sollte ohne Genehmigung ein Serientermin eingestellt werden, kann dieser durch den Vorstand gelöscht werden und die Buchung verliert ihre Gültigkeit.

 

Trotz der Buchung ist vor Beginn des Spielens die eigene Spielmarke (von allen Spielenden) an der Belegungstafel auf der Terrasse anzuheften!

 

Desweiteren gelten die Regelungen unter 3. Spieldauer.

 

3. Spieldauer

Die Spieldauer für ein Einzel beträgt 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten inkl. Platzpflege. Das erste Märkchen kennzeichnet den Beginn, das 2. (oder 4.) das Ende der Belegung.

 

4. Gastspieler

Nichtmitglieder haben pro Stunde und pro Person 10,00€ (< 18 Jahre = 5,00€) zu zahlen.

 

5. Trainingsplan

Der Trainingsplan regelt die Platzbelegung und –reservierung insbesondere während der Hauptspielzeiten für

 • die Erwachsenenmannschaften

 • die Jugendmannschaften

 • sowie für Einzeltraining auf Anfrage

Die Details zur Belegung der Trainingsplätze sowie der Trainingsplan selbst hängen neben dem Belegungsplan aus.

 

6.  Trainer

6.1. Trainingsstunden während des vorgenannten Trainingsplanes

 • Das Training der Jugendspieler findet mit den vom Vorstand   genehmigten „Vereins-„-Trainern statt. Trainernamen und Erreichbarkeit gemäß aktuellem Aushang. Einzelheiten erläutern die Trainer oder der Jugendwart.

6.2. Trainingsstunden  außerhalb des Trainingsplanes.

Für Trainer gelten grundsätzlich die Belegungsregeln wie für Gastspieler gem. Pkt. 5.

 • Die Vereinstrainer können Mitgliedern Einzeltrainingstermine auf der Anlage in freier Vereinbarung anbieten.

 • Die Vereinstrainer dürfen „Schnupper“-training für Nichtmitglieder nur mit Genehmigung des Vorstandes anbieten. Sofern vom Mitglied anschließend keine Mitgliedschaft beantragt wird , ist die Gastgebühr zu zahlen.

 • Das Training von Vereinsmitgliedern mit (Vereins-)Externen-Trainern ist ausdrücklich untersagt!

 

7. Tennisplatznutzung

Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden -, in den ersten Saisonwochen bis Ende April möglichst mit profilschwachen Vorjahresschuhen, da die Plätze noch weich sind.

Beschädigungen an den Plätzen oder den Netzen sind dem Platzwart, dem Vorstand zu melden.

Die Platzpflege gemäß den an den Platzeingängen aushängenden Platzpflegeanleitungen  ist unbedingt einzuhalten . Der Platzwart ist berechtigt, die Plätze wegen Unbespielbarkeit oder zu Platzpflegezwecken zu sperren. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.

 

8. Verstöße

Verstöße gegen die Belegungsordnung werden beim ersten Mal mit einer Verwarnung, beim zweiten Mal mit einer Platzsperre von 8 Tagen und beim dritten Mal mit einer Sperre von 4  Wochen belegt.

 

Turngemeinde 1837 Hanau a.V.

Der Vorstand Tennis